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Leihgesuch für Ausstellungen

 

Fragebogen für den/die Leihnehmer/in

 

*Obligatorische Felder

1. Leihnehmer/in

1.1 Institution*
1.2 Strasse*
1.3 PLZ und Ort*
1.4 Kontaktperson*
1.5 Telefon*
1.6 E-Mail

 

2. Ausstellung

2.1 Titel der Ausstellung*
2.2 Ausstellungdaten*
2.3 Adresse des Ausstellungsortes*
2.4 Wanderausstellung ja nein
Wenn ja, bitte Ausstellungsbedingungen für jeden Ort genau beschreiben.

 

3. Ausstellungsbedingungen

3.1 Ausstellungsart/Präsentation*
Informationen bezüglich der Präsentation der Objekte im Ausstellungsraum, welche Buchseite wird beispielsweise aufgeschlagen, wie werden die Objekte präsentiert (in Passepartouts, Rahmen, in Vitrinen etc.)
3.2 Aufbewahrungsort der Leihgabe vor und nach der Ausstellung Bereitstehende Leihgaben müssen in einem geschlossenen Raum (Vitrine, Schrank ...) aufbewahrt werden.
3.3 Ausstellungsbeleuchtung*
a) Tageslicht* ja nein
b) Kunstlicht* ja nein
c) Maximale Beleuchtungsstärke* Lux
d) Sind UV-Filter vorhanden?* ja nein
3.4 Ausstellungsklima*
a) Temperatur*: °C
b) Relative Luftfeuchtigkeit*: %
3.5 Vorkehrungen bezüglich Klimaregulierung und Sicherheitsüberwachung*
3.6 Bemerkungen
Originalleihgaben werden nur für maximal 3 Monate ausgeliehen, sofern ihr konservatorischer Zustand dies erlaubt und sofern die Ausstellungs- und Transportbedingungen genügende Sicherheit für die Leihgaben gewährleisten. Andernfalls behält sich die NB vor, die Ausleihe zu verweigern und das Ausstellen von Faksimiles zu empfehlen.

 

4. Katalog

Abbildungen im Katalog: Die Leihgaben dürfen ausschliesslich durch die Schweizerische Nationalbibliothek fotografiert werden.
4.1 Nennung in Ausstellung und Katalog* ja nein

 

5. Transport und Versicherung

5.1 Abholen bei Schweizerische Nationalbibliothek, Bern
5.2 Wann 14 Tage vor Ausstellungsbeginn
5.3 Rückgabe an Schweizerische Nationalbibliothek, Bern
5.4 Wann 14 Tage nach Ausstellungsende.
Die NB ist rechtzeitig über eine bevorstehende Rückgabe zu informieren, damit die notwendigen Dispositionen getroffen werden können.
5.5 Transport: Persönlich oder durch ein Spezialunternehmen (von der NB bezeichneter erfahrenener Kurier oder Kunstspedition) Transport nur auf direktem Weg. Allfällig notwendige Zwischenlagerung nur mit schriflticher Bewilligung der NB gestattet.
5.6 Transportverpackung

Muss durch den/die Leihnehmer/in erfolgen.
Gerahmte und passepartourierte Bilder dürfen vom/ von der Leihnehmer/in nicht geöffnet werden.

5.7 Transport- und Verpackungskosten Sämtliche Transport- und Verpackungskosten sowie Reisespesen für die Begleitperson gehen zu Lasten des/der Leihnehmer/in.
5.8 Versicherung* Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft

Die Versicherung wird vom/von der Leihnehmer/in bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und deckt alle Risiken, insbesondere Beschädigung und Diebstahl (Allgefahrenversicherung).
Es genügt, wenn ein Gemeinwesen im Rahmen der Staatshaftung für Schäden an der Leihgabe aufkommt, sofern die Leistungen einer Allgefahrenversicherung entsprechen.
Die Leihgabe wird erst nach Eintreffen einer Kopie der Versicherungs-Police bei der NB herausgegeben.

 

6. Gesuch

Der/die Leihnehmer/in muss dieses Leihgesuch, samt definitiver Lehgabenliste, drei Monate vor der Eröffnung der Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung, für welche die Leihgaben benötigt werden, bei der NB elektronisch einreichen.

6.1 Leihbedingungen, Sorgfaltspflicht und Haftung
6.1.1 Zustandsbericht
Der Zustandsbericht dokumentiert den Zustand der Leihgabe im Zeitpunkt der Übergabe an den vom/von der Leihnehmer/in beauftragte Transporteur. Dieser übergibt die Leihgabe nach erfolgtem Transport der/des Leihnehmer/in. Der/die Leihnehmer/in prüft, ob der Zustand der Leihgabe den Angaben im Zustandsbericht entspricht. Falls er/sie einen Schaden feststellt, muss der/die Leihnehmer/in der NB sofort Anzeige davon machen. Versäumt der/die Leihnehmer/in die Anzeige, so gilt die Leihgabe entsprechend dem Zustandsbericht als genehmigt.

6.1.2 Während der Leihdauer
Der/die Leihnehmer/in verpflichtet sich, die Leihgabe während der ganzen Leihdauer sachgerecht zu behandeln. Die während der Leihdauer im Zusammenhang mit der Leihgabe entstandenen Aufbewahrungs- und Unterhaltskosten trägt der/die Leihnehmer/in. Er/sie instruiert alle Personen, die Zugang zur Leihgabe haben, über den sachgerechten Umgang mit der Leihgabe.

6.1.3 Vorgehen im Schadensfall
Wenn sich während der Leihdauer ein Schadensfall ergibt, muss der/die Leihnehmer/in der NB sofort Anzeige davon machen. Der/die Leihnehmer/in fertigt dann über den Schadenshergang auf eigene Kosten einen Bericht an und legt über den Schaden ein fotografisches Protokoll an.

6.1.4 Rückgabe
Nach erfolgter Ausstellung gibt das Transportunternehmen die Leihgabe wieder an die NB zurück. Diese prüft, ob der Zustand der Leihgabe dem Zustandsbericht entspricht. Falls sie einen Schaden feststellt, macht sie dem/der Leihnehmer/in sofort Anzeige davon. Der/die Leihnehmer/in haftet für den von ihr bzw. vom Transportunternehmen verschuldeten Schaden bis zum angegebenen Versicherungswert. Falls die Leihnehmer/in die Leihgabe später als vereinbart zurückgibt, muss sie dies der NB sofort melden. Die NB kann der/die Leihnehmer/in daraufhin eine angemessene Nachfrist zur Rückgabe setzen. Wird keine Nachfrist zur Rückgabe gesetzt, haftet der/die Leihnehmer/in für den Verspätungsschaden wie auch für den Zufall.

6.1.5 Rücktritt
Bei Nichtbefolgung der im vorliegenden Leihvertrag statuierten Bestimmungen kann die NB sofort vom Vertrag zurücktreten, die Leihgabe auf Kosten des/der Leihnehmer/in zurücknehmen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.

6.2 Reproduktion
Der/die Leihnehmer/in darf ohne schriftliche Zustimmung der NB die Leihgabe weder reproduzieren noch entgegen der vertraglichen Vereinbarung verwenden.

6.3 Kennzeichnung
Der/die Leihnehmer/in kennzeichnet die Leihgabe in den Ausstellungsbeschriftungen, dem gedruckten Katalog sowie sonstigen Veröffentlichungen als Eigentum der NB. Der/die Leihnehmer/in stellt der NB kostenlos ein Belegexemplar des Kataloges zu.

6.4 Zutritts- und Besichtigungsrecht
Die NB kann die entsprechende Sache am jeweiligen Ausstellungs- und Aufbewahrungsort besichtigen und das Einhalten der vereinbarten Bedingungen überprüfen.

6.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.

 

7. Leihgabenliste der Schweizerischen Nationalbibliothek

Leihgabe 1

Autor/Künstler
Titel/Datierung
Material/
Technik/
Masse
Signatur
Ausstellungsart

Leihgabe 2

Autor/Künstler
Titel/Datierung
Material/
Technik/
Masse
Signatur
Ausstellungsart

Leihgabe 3

Autor/Künstler
Titel/Datierung
Material/
Technik/
Masse
Signatur
Ausstellungsart

Leihgabe 4

Autor/Künstler
Titel/Datierung
Material/
Technik/
Masse
Signatur
Ausstellungsart

Leihgabe 5

Autor/Künstler
Titel/Datierung
Material/
Technik/
Masse
Signatur
Ausstellungsart

Ausstellungsart: Informationen bezüglich der Präsentation der Objekte im Ausstellungsraum. Welche Buchseite wird beispielsweise aufgeschlagen, wie werden die Objekte präsentiert (in Passepartouts, Rahmen, in Vitrinen etc.)

 

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Zuletzt aktualisiert am: 15.12.2022

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